Ohne uns ist es nur Sport

Sicherheitsanordnungen

Um ein Optimum an Sicherheit bei der Sportausübung zu gewährleisten, sind folgende Sicherheitsanordnungen durch die Trainer einzuhalten.

Jede Trainingsausstattung hat über eine Erste Hilfe Ausstattung zu verfügen und ist diese vom Trainer regelmäßig auf Vollständigkeit zu prüfen. Die Ausrüstung ist in unmittelbarer Nähe zum Trainingsort mitzuführen hat binnen max. 3 Minuten bei einem mögliche Verletzten zu sein. Die Ausstattung hat alle notwendigen Erste Hilfe Utensilien zu umfassen, die für die jeweilige Sportart zu erwartende Verletzungen notwendig sind.

Soweit es sich um eine schwere Verletzung handelt, haben die Trainer unmittelbar den Vorstand zu informieren und eine kurze Unfallhergangsbeschreibung schriftlich zu übermitteln.

Alle Sportstätten sind immer vor dem Training und Wettkampf auf ihre Gefahrensituation zu prüfen. Dies trifft auch zu, wenn unsere Mannschaft auf fremde Sportanlagen oder –plätze eingeladen wird oder dort einen Wettkampf absolviert.

Insbesondere der Spielbelag ist zu prüfen, ob dieser Löcher, herausstehende Gegenstände oder sonstige gefährliche Eigenschaften aufweist. Soweit dies im Rahmen des normalen liegt, sind die Teilnehmer darauf hinzuweisen. Ansonsten sind die Gefahrenmomente zu beseitigen oder das Training bzw. der Wettkampf zu verlagern oder einzustellen.

Zudem ist darauf zu achten, ob scharfe, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände auf oder rund um die Sportstätte vorhanden sind. Diese sind ggf. abzukleben, zu bedecken oder das Training ist anzupassen oder abzusagen. Wettkämpfe sind untersagt, wenn gefährliche Gegenstände vorhanden sind, ungeachtet ob wir selbst als Veranstalter auftreten oder eingeladen sind.

Mängel, die zwar die Sicherheit nicht unmittelbar beeinträchtigen, jedoch Auswirkungen auf den Brandschutz haben können oder die repariert werden sollten, sind unverzüglich dem Sport- oder Schulwart zu melden und der Vorstand ist hierüber zu informieren.

Soweit im Training oder Wettkampf die Spielstätte oder deren Einrichtung beschädigt wird, ist so rasch als möglich der Vorstand durch die Trainingsleiter zu informieren.

Alle Sportgeräte, soweit von diesen ein Risiko ausgeht, sind vor Aufnahme des Trainings oder Wettkampfs auf ihre Funktionalität und mögliche Abnutzung und Schäden hin zu prüfen. Nicht mehr geeignetes Material ist umgehend aus dem Verkehr zu ziehen.

Vierteljährlich sind von den Trainingsverantwortlichen alle Sportgeräte, von denen aufgrund einer möglichen Abnutzung eine potentielle Gefahr ausgehen kann, z.B. durch Erhöhung der Bruchgefahr oder das Bilden von scharfen Kanten, einer genauen Kontrolle zu unterziehen und dies ist zu protokollieren. Die Protokolle sind beim jeweiligen Equipment zur jederzeitigen Einsichtnahmen aufzubewahren.

Alle Trainer haben sich zumindest alle 3 Jahre einer Ersten Hilfe Auffrischung zu unterziehen.

Für die Sportart Trapezturnen ist ein Sicherheitstraining der Teilnehmer Voraussetzung. Diese hat durch die Trainingsleiter zu erfolgen.

Manche unserer Sportanlagen sind mit einer Alarmanlage gesichert. Sollte diese ausgelöst werden, so ist unverzüglich der Vorstand zu informieren.